Befahrungsregeln für PaddlerSo verhältst Du Dich richtig auf dem Wasser!

Thomas Pfannkuch

 · 20.02.2023

Befahrungsregeln für Paddler: So verhältst Du Dich richtig auf dem Wasser!Foto: Stephan Gölnitz

Regeln und Gesetze sind sicher nicht die schönste Urlaubslektüre und gerade beim Paddeln macht die „Freiheit“ auf dem Wasser einen großen Reiz aus. Die gute Nachricht: Stand-Up-Paddeln ist auf den meisten Gewässern erlaubt. Bestimmte Gewässer und Gebiete sollte man allerdings strikt meiden, damit uns diese Freiheit erhalten bleibt. Eine Bestandsaufnahme.

„Sie leben ja gefährlich“ rief mal der Skipper von seinem Segelboot einem Paddel-Spezl zu. „Außerdem dürfen Sie hier nicht paddeln“. Die Szene spielte auf einem öffentlichen Gewässer, der „Segler“ lief unter Motor und wäre damit sogar ausweichpflichtig. Soviel zur Regelkunde auf der weißen Flotte. Aber auch unter Stand-Up-Paddlern herrscht oft Unsicherheit. „Darf man auf dem See XY paddeln?“ ist in sozialen Netzwerken eine oft gestellte Frage. Wer in Deutschland mit dem SUP aufs Wasser will, benötigt keinen Schein, keine Lizenz. Das ist toll! Allerdings kommt man mit dem SUP doch weiter als mit der Luftmatratze und daher auch potenziell in tatsächliche Verbotszonen und hat viele Berührungspunkte mit anderen Wassersportlern. Ein Kurs kann allein deshalb für Einsteiger ohne Wassersporterfahrung sinnvoll sein, denn dort wird neben der effizienten Paddeltechnik – vor allem Spot-spezifisch – auf die Regelungen vor Ort eingegangen.

Die zunehmende Zahl von Paddlern sorgt nicht nur für Freude. Dafür darf man auch Verständnis mitbringen.

Das sind die Inhalte im Artikel über SUP-Regeln:


„Führerschein“ nicht vorgeschrieben

Verbände wie der VDWS (Verband Deutscher Wassersport Schulen) oder die GSUPA (German Stand Up Paddling Association) bieten SUP-Lizenzen oder Grundscheine an, die nach erfolgreich absolvierten Kursen, Wissen in Theorie und Praxis nachweisen. Diese Lizenzen sind auf keinem Gewässer verpflichtend, helfen aber bei Materialleihe, da einige SUP-Stationen Boards nur an Lizenzinhaber rausgeben. Aber wie sieht das jetzt auf Meer, Flüssen und Seen im Detail aus?

Regeln auf dem Meer

Beginnen wir bei der Nord- und Ostsee. Denn hier ist die Sache einfach und klar: Jedermann darf die deutschen Küstengewässer unentgeltlich zum Baden, Wasser- und Eissport benutzen und hierzu den Strand betreten. Beim Betreten des Strandes ist auf lokale Beschränkungen und Betretungsverbote zu achten.

Flüsse und Seen: Erlaubt wo nicht verboten

Für Flüsse und Seen ebenfalls eine zunächst positive Nachricht: Die Benutzung ist – wo nicht verboten – innerhalb des sogenannten Gemeingebrauchs möglich. Also das jedermann eingeräumte, landesrechtlich geregelte Recht, öffentliche Sachen wie Straßen, Wege oder oberirdische Gewässer ohne besondere Zulassung entsprechend ihrer Zweckbestimmung kostenfrei zu nutzen. Zu typischen Formen des Gemeingebrauchs zählt dabei überwiegend auch das Befahren von Gewässern mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Antriebskraft – wo Stand-Up -Paddling darunter fällt.

Stichwort Gemeingebrauch

Dieser Gemeingebrauch ist beispielsweise in Bayern in Artikel 18 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) in diesem Bandwurmsatz versteckt: „Jede Person darf unter den Voraussetzungen des § 25 WHG und soweit es ohne rechtswidrige Benutzung fremder Grundstücke geschehen kann und, soweit eine erhebliche Beeinträchtigung des Gewässers und seiner Ufer sowie der Tier- und Pflanzenwelt nicht zu erwarten ist, außerhalb von Schilf- und Röhrichtbeständen oberirdische Gewässer zum Baden, Waschen, Tränken, Schwemmen, Schöpfen mit Handgefäßen, Betrieb von Modellbooten ohne Verbrennungsmotoren, Eissport und Befahren mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft benutzen.“

Ein gutes Indiz, dass das Befahren von Seen und Flüssen mit SUP Boards erlaubt ist, ist auch Schiffsverkehr auf dem betreffenden Gewässer. Wo Berufsschifffahrt, Ausflugsdampfer, Motorboote, Segelboote, Elektromietboote oder Tretboote unterwegs sind, sollte auch das Paddeln möglich sein.

Grundsätzlich darf man sich den Paddelspaß nicht vermiesen lassen. Und wer gut informiert ist, kann Falschinformationen zu SUP-Verboten, die lokal gestreut werden, widerlegen – wie etwa an der bayerischen Würm: Beim Ausfluss aus dem Starnberger See fließt die Würm durch die Rambeck-Werft und -Hafenanlage. Der ein oder andere Paddler wurde wohl schon darauf hingewiesen, dass das Paddeln entlang des Flusslaufs durch die Anlage nicht erlaubt sei. Eine Falschinformation, denn hier gilt der Gemeingebrauch öffentlicher Gewässer. Das Anlegen am Werftgelände dagegen oder Befahren des eigentlichen Hafens ist dagegen nicht gestattet.

Gerade noch legal unterwegs auf dem öffentlichen Durchfluss. Zwischen den Booten ist privates Hafengebiet.Foto: Stephan Gölnitz
Gerade noch legal unterwegs auf dem öffentlichen Durchfluss. Zwischen den Booten ist privates Hafengebiet.

Welche Einschränkungen gibt es?

Kommen wir zu den spannenden Fragen: Wo ist Stand-Up-Paddling verboten? Wo und warum gibt es Einschränkungen? Um es gleich vorweg zu sagen: Wir können nicht für jedes einzelne Gewässer sagen, ob das Paddeln dort erlaubt ist oder nicht. Aber mit grundlegenden Hinweisen und Beispielen aus der Praxis möchten wir zeigen, welche Verbote und Befahrungsregeln es geben könnte – und wo Informationen dazu zu finden sind.

Der oben beschriebene Gemeingebrauch von Flüssen und Seen ist dort eingeschränkt, wo sich Gewässer in Hofräumen, Gärten und Parkanlagen befinden oder es sich um ablassbare, ausschließlich der Fischzucht dienenden Teichen handelt. Dort ist Stand Up Paddling tabu. Ebenso wie auf Talsperren, Rückhalte- und Speicherbecken. Ausnahmen bestätigen natürlich auch dort die Regel.

Die Benutzung kann zudem eingeschränkt sein, wenn sich Gewässer in Privatbesitz befinden. In Österreich ist beispielsweise der Walchsee bei Kufstein ein Privatsee, auf dem das Paddeln nur gegen eine Tagesnutzungsgebühr gestattet ist – was aber vor ein paar Jahren nur an einem kleinen Kassenhäuschen angeschlagen, oder in einer nur schwer auffindbaren Verordnung nachzulesen war. Nicht gerade touristenfreundlich.

Sperrgebiete wie hier um die historischen Pfahlbauten im Starnberger See sind in der Regel gut gekennzeichnet.Foto: Stephan Gölnitz
Sperrgebiete wie hier um die historischen Pfahlbauten im Starnberger See sind in der Regel gut gekennzeichnet.

„Kassenhäuschen“ auf dem Wasser

Wer dort ohne Bezahlung aufs Wasser geht, bekommt mitunter Besuch von der Seebesitzerin in einem Elektromietboot mit Sonnenschirm – und wird dazu aufgefordert, vor Ort zu bezahlen. Mitten auf dem Wasser. Was sich nach versteckter Kamera anhört, entpuppte sich auch für erfahrene Paddler schon als wahre Begebenheit. Auf dem bayerischen Eibsee unterhalb der Zugspitze, der ebenso in Privatbesitz ist, ist wiederum das Paddeln mit eigenen Boards kostenfrei erlaubt. Allein diese beiden Beispiele zeigen, wie regional und diffizil die Sache ist.

Einige Gewässer sind dauerhaft mit Befahrungsverboten belegt. In Bayern ist beispielsweise die Pegnitz im Nürnberger Land für SUPs laut Landkreisverordnung gesperrt, wohingegen sie mit Kajaks, Kanus und Canadiern befahren werden darf. Und das wo Stand Up Paddling laut Deutschem Kanu Verband zu den Kanu-Disziplinen gehört. Da verstehe einer die Behörden und Regelungen!

Lokale Verbote: Hamburger Hafengebiet

In Norddeutschland ist seit 2019 das Paddeln im Hamburger Hafen verboten. Damit ist nicht nur der Hafen selbst, sondern auch die wunderschöne Hamburger Speicherstadt und Hafen City für Stand Up Paddler tabu. Aber mit der Alster und den Alsterkanälen bleiben in Hamburg noch genügend tolle SUP-Spots. Oder gleich die Dove-Elbe-Tour. In Berlin ist die Spree im Innenstadtbereich zwischen Oberbaumbrücke und dem Kanzleramtssteg ebenfalls ganzjährig für Stand Up Paddler gesperrt – auch wenn es hier zahlreiche Sehenswürdigkeiten zu erblicken gäbe.

Vor 2019 war das noch erlaubt, jetzt ist die Tour durch den Hamburger Hafen und die Speicherstadt verboten.Foto: Thomas Pfannkuch
Vor 2019 war das noch erlaubt, jetzt ist die Tour durch den Hamburger Hafen und die Speicherstadt verboten.

Auch sind Naturschutzgebiete – wie etwa die Vogelfreistätte Flachwasser- und Inselzone im Altmühlsee – häufig dauerhaft gesperrt. Entsprechende Gebiete sind meist mit Bojen gekennzeichnet, die vor der Einfahrt warnen.

Sonderthema Naturschutz

Neben dauerhaften Verboten gibt es auch lokale, zeitlich beschränkte Befahrungsverbote. Diese dienen etwa dem Brut- und Laichschutz. Überwiegend von Januar bis Juli sind zu diesem Zweck dann Gewässer gesperrt, wie etwa die oberbayerischen Flüsse Amper und Würm.

Auf Naturschutzgebiete und Schilfzonen darf man auch andere Paddler aufmerksam machen. Dann klappts auch mit den Naturschützern.

Der Starnberger See und Ammersee sind wiederum bedeutsame Rast- und Überwinterungsgebiete für Zugvögel. Deshalb sind hier ganzjährige und saisonale Ruhezonen ausgewiesen. Dort gilt vom 1. November bis 30. März jeden Jahres zudem ein freiwilliger Paddel- und Segelverzicht. Paddler arbeiten dort eng mit Umwelt- und Vogelschutzverbänden zusammen und leisten damit einen wertvollen Beitrag zum Umwelt- und Naturschutz. Die Vögel bekommen damit ihre benötigte Ruhe, können Energie einsparen und Kraft tanken. Auch geregelt können die Uhrzeiten sein, auf denen Gewässer bepaddelt werden dürfen. Die Isar im Landkreis Bad-Tölz Wolfratshausen etwa nur zwischen 7:00 und 20:30 Uhr.

Typische Sperrgebiete mit eindeutiger Botschaft, wie man sie häufig findet: Hier einmal ein Landschaftsschutzgebiet im Wörthsee.Foto: Stephan Gölnitz
Typische Sperrgebiete mit eindeutiger Botschaft, wie man sie häufig findet: Hier einmal ein Landschaftsschutzgebiet im Wörthsee.

Berufsschifffahrt und deren Anleger sind tabu

Von Berufsschifffahrt sollte man sich grundsätzlich fern halten. Dazu zählen auch Berufsfischer und natürlich Ausflugsdampfer. Das ist gut für alle Beteiligten.

Vorgaben für Paddler kann es auch bei Mindestabständen zu Anlegestellen der Personenschifffahrt geben, die eingehalten werden müssen, um das sichere An- und Ablegen sowie Manövrieren zu gewährleisten. Und auch die Ein- und Ausstiegsstellen an Flüssen und Seen können von Behörden vorgegeben sein – wie das Beispiel Wörthsee nahe München zeigt. Dort hat der Gemeinderat 2019 eine Satzung beschlossen, die festlegt, dass auf dem Gebiet der Gemeinde Wörthsee SUP Boards nur noch an zwei Stellen zu Wasser gelassen werden dürfen – auch wenn es noch mehr gute Stellen gäbe.

Sonderzone Isar

Wohl einzigartig in Deutschland ist die strittige Verordnung des Landkreises Bad-Tölz Wolfratshausen aus 2019 zur Befahrung der Isar, da sie Vorgaben zum benutzten Material macht. So müssen alle luftgefüllten Boote „wildwassertauglich“ sein. Eine konkrete Definition der Wildwassertauglichkeit, bei SUPs möglicherweise durch die Form, besonders steife Rails oder zusätzliche Haltegriffe, bleibt die Verordnung schuldig. Hier ist es wohl Auslegungssache, was ein wildwassertaugliches SUP ist und was nicht.

Und auch eine Kennzeichnungspflicht für SUP-Boards kann es geben.

Nummernschilder wie am Bodensee

Am Bodensee ist etwa vorgeschrieben, dass Boards zwingend mit dem Namen und der Adresse des Besitzers gekennzeichnet sein müssen. Im Notfall können Rettungskräfte so schnell Kontakt aufnehmen und die Situation klären – etwa, wenn das Board herrenlos am Ufer gefunden wird. Am Bodensee gilt darüber hinaus Schwimmwestenpflicht, wenn weiter als 300 Meter vom Ufer weg gepaddelt werden will.

Wer zu einer Flusstour aufbrechen will, dem können neben den äußeren Bedingungen zu niedrige Pegelstände einen Strich durch das Paddelvergnügen machen. Paddeln bei zu niedrigen Pegeln kann der Natur schaden und sollte daher unterlassen werden. Für die Altmühl gibt es etwas ein Ampelsystem, das zeigt, ob der mittlere Niedrigwasserstand unterschritten und damit auf einen anderen Abschnitt oder gar Fluss ausgewichen werden soll. Und an der Sieg darf bei einer Pegelhöhe von unter 30 Zentimeter beim Pegel Eitorf nicht gepaddelt werden.

Besonderheit Bundeswasserstraßen

Wer auf Bundeswasserstraßen wie dem Rhein, der Elbe oder dem Main unterwegs ist, muss zusätzliche Regeln einhalten. Die Grundregel hier lautet: möglichst von der Berufsschifffahrt fernhalten. Zudem sollte der stromaufwärts- und stromabwärtsfahrende Schiffsverkehr aufmerksam beobachtet werden. Vor allem stromabwärtsfahrende Schiffe sind häufig spät zu hören und schneller – und werden damit weniger wahrgenommen. Ist das Fahrwasser mit roten und grünen Tonnen gekennzeichnet, sollte möglichst außerhalb der Fahrrinne – sofern der Wasserstand das zulässt – oder direkt entlang der Tonnen gefahren werden. Die Tonnen kennzeichnen nicht den erlaubten Fahrbereich, sondern nur die Fahrrinne. Heißt: Fahren außerhalb der Fahrrinne ist für SUPs erlaubt. Für Stand-Up-Paddler ist seit 2018 die Benutzung von Schleusen in Deutschland verboten. Hier heißt es: absteigen und umtragen.

Auf Bundeswasserstraßen sollte man – wenn irgendwie möglich – außerhalb der Fahrrinne paddeln.  Stromab also links von den grünen Tonnen.Foto: Thomas Pfannkuch
Auf Bundeswasserstraßen sollte man – wenn irgendwie möglich – außerhalb der Fahrrinne paddeln. Stromab also links von den grünen Tonnen.

Wo kann man sich informieren?

Jetzt bleibt noch die Frage offen: Wo kann ich mich informieren, ob das Gewässer frei paddelbar, gesperrt ist oder ob es Einschränkungen gibt? Eine zentrale Informationsquelle gibt es leider nicht. Eine bewährte Informationsquelle ist der Deutsche Kanu Verband, der seit Jahren mit den Befahrungsregeln oder der CANUA App verlässliche Informationsquellen bereitstellt. Dort sind Befahrungsverbote und Fahrhinweise für Flüsse und Seen übersichtlich und aktuell gelistet. Für Bundeswasserstraßen ist das „Elektronisches Wasserstraßen Informationssystem des Bundes (ELWIS)“ die erste Anlaufstelle für aktuelle Informationen.

Kniffliger wird das bei lokalen Verordnungen von Gemeinden, Städten und Landkreisen. Diese sind meist nur mit viel Suchaufwand auf den Webseiten zu finden. Hier muss man wie Privatdetektiv Sherlock Holmes vorgehen und etwa über kombinierte Schlagworte (Name des gesuchten Gewässers + Verordnung / Satzung / SUP Verbot) auf die Suche nach Hinweisen gehen. Hier gilt wie überall der allgemeine Grundsatz: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Wer nichts im Internet findet, kann bei lokalen SUP-Shops oder SUP-Stationen nachfragen, die sich vor Ort auskennen und Auskunft geben können.

Eine gute Informationsquelle sind auch Wassersport-Wanderkarten, die DKV-Gewässerführer, Bücher mit Tourenbeschreibungen sowie Gewässer- und Tourenberichte in Magazinen und auf Webseiten – sowohl für SUP als auch Kanu. Für den Kanusport gibt es deutlich mehr Infoquellen, an dem man sich als Paddler orientieren kann. Und auch Foren und Facebook-Gruppen können hilfreich sein. In für Wassersport gut erschlossenen Tourismusgebieten sind Tourismusverbände eine gute Anlaufstelle – wie etwa am Main, der Altmühl oder Fränkischen Saale: Dort gibt es umfangreiche Broschüren zum Bootswandern mit allen Ein- und Ausstiegsstellen, Karten sowie Tipps zu Unterkünften, Einkehroptionen und Sehenswürdigkeiten. Und für Flusstouren empfiehlt es sich, die Webseite Hochwasser-Zentralen als Lesezeichen zu speichern oder Apps wie RiverApp oder Meine Pegel zu installieren, um aktuelle Pegelstände zu checken.

Die Frage wo gepaddelt werden darf und wo nicht ist – wie die Beispiele zeigen – ist nicht so einfach und eindeutig zu beantworten. Mit richtigem Verhalten und Beachtung der geltenden Regeln kann jeder dazu beitragen, dass Stand Up Paddling weiterhin ein so freier Sport bleibt und uns nicht noch mehr Einschränkungen behindern. Auf ein gutes Miteinander, schönes Paddeln und Entdecken der schönsten SUP-Spots! Zwei Stunden nach unserer Eingangs-Begegnung mit dem Segelboot hätte der Skipper allerdings mit dem SUP-Verbot Recht gehabt. Dann war Sonnenuntergang, das ist rechtlich dann „Nacht“ und dann ist SUP ohne die erforderliche Beleuchtung grundsätzlich verboten.

Kurz-Zusammenfassung

Erlaubnis:

  • Küstengewässer: ohne Einschränkung nutzbar
  • Flüsse und Seen: durch Gemeingebrauch nutzbar, wo nicht verboten beziehungsweise eingeschränkt

Einschränkungen und SUP-Verbote:

  • Gewässer in Privatbesitz
  • Ganzjährige/dauerhafte Befahrungsverbote
  • Zeitlich begrenzte Befahrungsverbote (Uhrzeiten, Tage, Monate)
  • Naturschutzgebiete oder schützenswerte Gewässerbereiche
  • Freiwillige Befahrungsverzichte
  • Vorgaben zur Kennzeichnung, zu Material, zu Schwimmwesten, zu Ein- und Ausstiegsstellen
  • Zu niedriger Wasserstand (Pegelhöhe)

Informationsquellen:

Befahrungsregeln:

Webseiten / Apps mit Pegelinformationen:

Bücher / Karten / Magazine (SUP + Kanu):

  • Wassersport-Wanderkarten
  • DKV-Gewässerführer
  • Bücher mit Tourenbeschreibungen
  • Gewässer- und Tourenberichte in Magazinen

„Schutzzonen und Schilfgebiete haben größtes Konfliktpotenzial“ - Interview mit Polizeihauptkommissar Kai Motschmann

SUP Magazin: Was ist die Aufgabe der Wasserschutzpolizei?

Polizeihauptkommissar Kai Motschmann: Die Wasserschutzpolizei hat die Aufgabe die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften auf den Gewässern, in unserem Fall insbesondere auf dem Starnberger See, zu überwachen. Konflikte oder Rechtsverstöße von SUP treten vorwiegend bei schönem Wetter auf, wenn die Anzahl der SUPs so groß wird, dass andere Wassersportler ihre Tätigkeiten nur noch eingeschränkt ausüben können, wie bei Segelregatten zum Beispiel. Die Wasserschutzpolizei achtet auch darauf, dass Sperrgebiete, wie Laichschongebiete oder Naturschutzgebiete zum Schutz der dort lebenden Tiere nicht befahren werden. Auch hier nehmen die Verstöße durch SUPs zu.

Stand-Up-Paddler überschreiten ansonsten vermutlich eher nicht die Geschwindigkeit.

Auch hier ist vor allem die zunehmende Anzahl der Stand-Up-Paddler kritisch zu betrachten. Geschwindigkeiten sind hier sicher nicht das Problem. Wie bei der vorhergehenden Frage bereits angeführt, ist eines der größten Konfliktpotentiale das Befahren von Schutzzonen und Schilfgebieten, gefolgt von Behinderungen anderer Wasserfahrzeuge (auch Fahrgastschiffe) und Badende.

Welche Erfahrung haben Sie mit SUPern, wenn Sie diese auf Fehlverhalten aufmerksam machen? Stoßen Sie eher auf Verständnis oder wie sind dieüblichen Reaktionen?

Es wird oft Unwissenheit vorgegeben, obwohl Sperrbojen deutlich die Verbotszonen markieren. Anschließend werden diese Bereiche auf Aufforderung jedoch einsichtig verlassen.

Welche Strafen/Bußgelder drohen für verschiedene Vergehen?

Für derartige Verstöße gibt es, anders als auf der Straße, keinen einheitlichen Bußgeldkatalog. Jeder Einzelfall unterliegt einer Einzelfallprüfung. Die Wasserschutzpolizei wird den Sachverhalt vor Ort aufnehmen, dokumentieren und die Personalien des Verantwortlichen feststellen. Anschließend wird dieser in der Regel nochmals schriftlich zu seinem begangenen Verstoß angehört. Danach wird diese Ordnungswidrigkeitenanzeige an die Verfolgungsbehörde, in diesem Fall das Landratsamt (LRA) Starnberg weitergeleitet. Von dort wird eine Verwarnung oder ein Bußgeldbescheid erlassen und dem Betroffen zugesandt.

Viele Stand-up-Paddler sind keine erfahrenen Wassersportler. Was sind die wichtigsten Regeln, die Sie diesen gerne vermitteln würden, um Probleme auf dem Wasser möglichst zu vermeiden?

  1. Richtiges Einschätzen der Wetterverhältnisse.
  2. Schutz der Natur, wie Beachten der Sperrgebiete und absolutes Meiden von Schilfzonen. Sowohl auf dem Starnberger See, als auch auf der Würm und anderen Gewässern.
  3. Ausreichend Abstand zu Fahrgastschiffen, deren Anlegestegen und Fahrstrecken.
  4. Abstand zu Segelregatten
Nein, nicht die 
Geschwindigkeit 
überschritten. 
Nur ein Ortstermin mit der Wassserschutzpolizei. 
SUP-Redakteur Stephan Gölnitz im Gespräch mit Polizeihauptkommissar 
Kai Motschmann.Foto: Stephan Gölnitz
Nein, nicht die Geschwindigkeit überschritten. Nur ein Ortstermin mit der Wassserschutzpolizei. SUP-Redakteur Stephan Gölnitz im Gespräch mit Polizeihauptkommissar Kai Motschmann.

Welche Bereiche auf dem See und auch allgemein auf Binnengewässern sind für Paddler immer verbotene Zone?

Wie bereits angeführt ist das Befahren der Naturschutzgebiete und Schilfzonen grundsätzlich und ganzjährig verboten. Das gleiche gilt für das Vogelschutzgebiet bei St. Heinrich, welches in unmittelbarer Nähe zu einem SUP-Standort mit Schule liegt. Ebenso sind natürlich Hafenbereiche nicht zu befahren oder der Bereich von Anlegestellen der Fahrgastschiffe, wenn diese dadurch behindert werden könnten.

Gibt es Konflikte – in nennenswerter Anhäufung – zwischen Stand-Up-Paddlern und anderen Wassersportlern?

Konkret zu benennende Fälle sind derzeit nicht bekannt, jedoch häufen sich allgemein Beschwerden von Seenutzern über die steigende Anzahl von Stand-Up-Paddlern und die damit verbundene Einschränkungen anderer Wassersportler. Solche Äußerungen kommen aus den verschiedensten Richtungen, angefangen von Seglern, über Berufsfischern, bis hin zu den Kapitänen der Fahrgastschiffe.

SUPs sind nach meiner Information so etwas wie „Kleinfahrzeuge unter Muskelkraft“, ist das so allgemein gültig?

Das ist so richtig. Damit fällt die Nutzung der Boards unter dem sogenannten Gemeingebrauch und ist nicht genehmigungspflichtig. Anders sieht es jedoch aus, wenn die Nutzung der SUPs gewerblich betrieben wird, wie in Schulen oder bei geführten Touren. Solche Tätigkeiten sind genehmigungspflichtig und die Betreiber solcher Aktivitäten haben sich vor der Ausübung solcher Tätigkeiten mit dem LRA Starnberg und der Verwaltung der Bayerischen Schlösser und Seen in Verbindung zu setzen.

Wie sollten sich SUPer in der Nähe der Berufsschifffahrt verhalten? Wie kann man da Stresssituationen für alle Beteiligten vermeiden?

Grundsätzlich sollte man sich im Vorfeld über die Anlegestellen und die Routen der Fahrgastschiffe informieren, um es gar nicht erst zu solchen Stresssituationen kommen zu lassen. Im Umkreis von 100m von Anlegestellen ist das Ankern und Festmachen grundsätzlich untersagt. Des weiteren haben SUPer Fahrgastschiffen grundsätzlich auszuweichen. Aufgrund der Größe dieser Schiffe und der Tatsache, dass die Dampferstege sichtbar und bekannt sind, sollte ein Freimachen der Schifffahrtsrouten zu den Stegen problemlos und rechtzeitig möglich sein.

Wie ist für Paddler die Durchfahrt auf der Würm durch den Hafen geregelt?

Die Würm im Bereich der Schiffswerft Rambeck darf grundsätzlich befahren werden. Aber auch hierbei ist gegenseitige Rücksicht das oberste Gebot und die Vermeidung von Behinderungen auch in der Bayerischen Schifffahrtsordnung vorgeschrieben. Ein Festmachen zum Beispiel an der Tankstelle, den Hafenanlagen oder das Befahren der Liegeplätze ist jedoch nicht gestattet.

Welche Vorfahrtsregeln gel-ten für SUPer hinsichtlich Segelbooten und Freizeit-motorbooten?

Alle Boote mit Maschinenantrieb müssen den Ruderbooten und somit auch SUP ausweichen. Dies gilt jedoch nicht für Fahrgastschiffe oder Berufsfischer. Das heißt auch, SUP müssen zum Beispiel Segelfahrzeugen ausweichen.

Haben Sie mal einen besonderen Einsatz im Zusammenhang mit SUP erlebt?

Mir ist ein Erlebnis in Erinnerung, als wir in der Nacht auf dem Starnberger See unterwegs waren und unter Radar navigierten. Auf der Rückfahrt nach Starnberg, bei vollkommender Dunkelheit, erkannte ich auf dem Radarbildschirm vor unserem Schiff plötzlich ein Objekt. Wir stoppten unser Dienstboot sofort, um den Gegenstand genauer identifizieren zu können. Wie sich herausstellte, handelte es sich um einen SUPer, der im Dunkeln, völlig unbeleuchtet, quer über den See paddelte. Nur der Tatsache, dass unser Schiff mit Radar ausgerüstet ist, war es zu verdanken, dass ein Unfall vermieden werden konnte. Ein anderes Sportboot, ohne diese Ausrüstung, hätte einen Zusammenstoß kaum vermeiden können.

Was sind die häufigsten Vorkommnisse auf dem See?

Die häufigsten Vorkommnisse sind Ordnungswidrigkeiten wegen Verstößen gegen die Bayerische Schifffahrtsordnung. Zum Beispiel die Nichteinhaltung des Mindest-uferabstandes, unzulässiges Fahren mit Flautenschieber mit Segelbooten – ohne Vorliegen einer Notsituation, das Betreiben von Motorbooten ohne Zulassung oder Genehmigung, das Befahren von Sperrgebieten. Bei Letzterem ist der Anteil von SUP in den letzten Jahren deutlich angestiegen. Der Anteil von SUP lässt sich jedoch nicht näher ermitteln.